„Musikalisches Erleben am Bett“- Musikgeragogische Angebote für Immobile Persönlichkeiten
14.10.2027
Gerade bei immobilen Menschen, die das Bett nicht mehr verlassen können, geht es darum durch Wahrnehmungsförderung, Alltagsorientierung, Freude, Erinnerungen und emotionaler Aktivierung die Lebensqualität zu erhöhen.
In praktischen Übungen lernen wir qualifizierte musikgeragogische Betreuungen anzubieten.
Musik und Gesang wirken erhaltend und fördernd auf die Psyche, Atmung, die Stimme, das vegetative Nervensystem und die Motorik, sie helfen Monotonie vermeiden, vermitteln Geborgenheit, kulturelle Teilhabe und Erfolgserlebnisse. Dadurch werden sie zu einem der wichtigsten Kommunikationsmittel und sind manchmal die einzige noch mögliche Ausdrucksform.
Es werden Lieder und Melodien und vorgestellt, die die Herzenstüren der älteren Generation öffnen. Außerdem lernen Sie Klanginstrumente und resscourcenorientierte Instrumente kennen, die auch bei immobilen Persönlichkeiten anwendbar sind.
Inhalte und Ziele:
- Selbsterfahrung des heilsamen Singens
- Musikbasierte Kommunikation
- Liedbegleitung
- Rhythmik und Percussion
- Klanginstrumente, Verklanglichungen
- Phantasiereisen, Improvisation, sanfter Tanz
- Musikalische Seelsorge, Sterbebegleitung
- Reflexion und Erfahrungsaustausch
Hinweis: Musikalische Vorkenntnisse sind nicht erforderlich!
Die Fortbildung umfasst auch die Reflexion der beruflichen Praxis und die Aktualisierung von vermitteltem Wissen nach §§43b, 53b SGB XI zur Qualifikation und zu den Aufgaben von zusätzlichen Betreuungskräften in stationären Pflegeeinrichtungen. (Stand heute)
Zielgruppe:
Menschen, die in der sozialen Betreuung von Senioren und Menschen mit Demenz tätig sind, Mitarbeiter in sozialen und betreuenden Diensten, zusätzliche Betreuungskräfte, ehrenamtliche Mitarbeiter, Interessierte.
Unterrichtseinheiten:
8
Dozentin:
Martina Bönhoff-Hollenhorst (Änderungen vorbehalten)
Musikgeragogin, Singleiterin mit Zertifizierung für Altersheime und Senioren; der heilenden Kraft des Singens
Preis:
129 €*
*Gemäß §4 Nr. 21 a bb) besteht keine Umsatzsteuerpflicht

