Das Fortbildungsinstitut „Fortbildung mal anders“ in Kooperation mit dem Blog „Mal-alt-werden.de“ laden herzlich ein zum Tag der offenen Tür.
am
09. Mai 2020 in der Zeit von 8.00h – 17.00h
in unseren
Seminarräumen, Leuthardstr. 10, 44135 Dortmund – 2. Obergeschoss.
Stoßen Sie mit uns auf FÜNF tolle Jahre „Fortbildung mal anders“ an.
Schnuppern Sie in unseren Fortbildungsalltag, knüpfen Sie Kontakte, trinken Sie einen Kaffee mit Gleichgesinnten. Wir stehen Ihnen Rede und Antwort, geben Tipps und Anregungen und bieten Ihnen die Möglichkeit, an kleinen Workshops teilzunehmen, um Dozenten und Seminarmöglichkeiten kennenzulernen. Außerdem haben Sie die Möglichkeit, in zahlreichen Büchern zu stöbern sowie unterschiedliche Spiele und Materialien auszuprobieren. Vielleicht haben Sie Glück und gewinnen einen unserer zahlreichen Preise bei der Tombola. Neben den Workshops (s.u.), ist der Bundesverband Gedächtnistraining e.V. durch seinen Dortmunder Arbeitskreis mit einem spannenden und spaßbringenden Gedächtnistraining-Parcour vertreten.
Workshops:
09.00h – 10.30h – BrainGym; Gedächtnistraining und Bewegung Preis: 27,00€**
11.00h – 12.30h – Hypnose, Lernen und Gedächtnis Preis: 27,00€**
13.00h – 14.30h – Gedächtnistraining und Musik Preis: 27,00€**
15.00h – 16.30h – Was Alzheimer mit dem Gehirn so „anstellt“ Preis: 27,00€**
Hier finden Sie den dazugehörigen Flyer
Wir bitten um Voranmeldung unter www.fortbildung-mal-anders.de
oder über folgendes Anmeldeformular
Flyer Tag der offenen Tür2020 [2020 Fma ]Anmeldeformular2020
Herzliche Grüße
Katharina Gisselmann (Fortbildung mal anders) & Natali Mallek (mal-alt-werden.de)
Für alle anderen Interessierten stehen unsere Türen ohne Voranmeldung innerhalb des angegebenen Zeitraums selbstverständlich durchgehend offen.*Alle Workshops haben eine Länge von je 2 Unterrichtseinheiten und umfassen auch die Reflexion der beruflichen Praxis und die Aktualisierung von vermitteltem Wissen nach §53c SGB XI zur Qualifikation und zu den Aufgaben von zusätzlichen Betreuungskräften in stationären Pflegeeinrichtungen. (Stand: 01.01.2017) **Gemäß §4 Nr. 21 a bb) UStG von der Umsatzsteuerpflicht befreit